Streikinfos
25.02.2026
Warnstreik am27.02. und 28.02.02.2026
Die BVG/ BT werden vom 27.02., 3 Uhr bis 01.03.2026 3 Uhr bestreikt. Bitte beachtet die Besetzung unserer Streikpunkte und die Uhrzeiten!
Für alle Mitglieder der NahVG, die vom Warnstreik betroffen sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Mitglieder der NahVG, welche vom Warnstreik betroffen sind, erhalten für die am Streiktag ausfallende Arbeitsleistung kein Gehalt. Sofern Anspruch auf die Auszahlung von Streikgeld besteht, gilt folgende Verfahrensweise:
1. Streikapp herunterladen und registieren:
Google Play Store
Apple IOS
Bitte gleich in der App registrieren.
2. Zu einem der nachfolgend genannten Streikorte gehen, und sich dort bei der Streikleitung der NahVG vorr Ort durch Abscannen des QR Codes in der App die Streikteilnahme bestätigen lassen.
Kollegen, welche gerade eingetreten sind, und noch keine Mitgliedsnummer erhalten haben, können sich in der App nicht gleich registrieren. Für sie gilt: Ausfüllen eines Streikausweises in Papierform und die Bestätigung der Streikteilnahme bei den Streikposten durch Unterschrift einholen!
3. Die Registrierung der Streikteilnahme ist ausschließlich vor Ort und durch Abscannen des QR Codes auf dem Mobiltelefon des Streikteilnehmers möglich. Eine nachträgliche Bestätigung kann nicht erfolgen.
Kollegen mit einem Streikausweis in Druckform müssen diesen mit der Unterschrift jedoch an die NahVG Hauptgeschäftsstelle schicken. (per Mail: hauptgeschaeftsstelle@nahvg.de)
4. Die Auszahlung des Streikgeldes erfolgt automatisch, es müssen keine weiteren Belege eingereicht werden.
Wichtig für alle Mitglieder: Im Rahmen der Streikgelderfassung erfolgt automatisch eine Beitragsüberprüfung. Sofern dort Differenzen festgestellt werden, erfolgt eine automatische Anpassung an den satzungsgemäß zu entrichtenden Beitrag ohen weitere Informaton!
Unsere Streikstandorte:
(Zu den angegebenen Zeiten werden die auf Eurem Smartphone in der Streikapp erzeugten QR Codes von der Streikleitung der NahVG vor Ort eingescannt)
Zentrales Streiklokal:
Ännchen von Tharau, Rolandufer 6, 10179 Berlin (Nahe S Jannowitzbrücke)
(von 10-14 Uhr)
Betriebshof Lichtenberg
Siegfriedstr. 30-45, 10365 Berlin (Nahe S Bf Lichtenberg)
(10-15 Uhr)
Straßenbahn- Betriebshof Weißensee
Bernkasteler Str. 79 13088 Berlin
( 10-15 Uhr)
Straßenbahn- Betriebshof Köpenick
Wendenschloßstr. 138
12557 Berlin
(10-15 Uhr)
Straßenbahn- Betriebshof Marzahn
Landsberger Allee 576, 12679 Berlin
(10-15 Uhr)
U-Bahn Betriebswerkstatt Grunewald
Machandelweg 24, 14052 Berlin
( 8-12 Uhr)
Omnibus- Betriebshof Britz
Gradestr. 10 ,12347 Berlin
( 9-14 Uhr)
Endstelle Riesaer Str. (Tram/ Bus)
Nahe Pausenheim
Riesaer Str. 121, 12627 Berlin
Nur Freitag 27.02.2026
( 9-12 Uhr)
U Bf. Tierpark, Zwischengeschoß
Nahe Pausenraum
Am Tierpark 90, 10319 Berlin
( von 9-13 Uhr)
Gaststätte "Zum Kegel"
Grußdorfstr. 1, 13507 Berlin
(Nahe S Tegel)
( von 9-13 Uhr)
FAQ zum Streik
Streik? Was ist das eigentlich?
Streik ist die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Einstellung der Arbeit durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebs oder Berufszweigs zu einem bestimmten Kampfzweck (Erreichung eines tariflichen Ziels). Der Streik führt nur zur Suspendierung (zum Ruhen), nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das Recht zum Streik ist in Artikel 9 GG indirekt, in mehreren Länderverfassungen ausdrücklich, garantiert. Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er ohne Verstoß gegen die Friedenspflicht oder gegen das Gesetz von einer Gewerkschaft beschlossen oder übernommen und auf ein im Arbeitskampf zulässiges – also tarifvertraglich regelbares – Ziel gerichtet ist.
Was heisst das jetzt?
Ist der Streik rechtmäßig, verletzt der Arbeitnehmer, der sich am Streik beteiligt, nicht seinen Arbeitsvertrag. Es kann ihm nicht gekündigt werden. Jedoch ist Aussperrung durch den Arbeitgeber für die Dauer des Streiks zulässig. Der Arbeitgeber ist für die Zeit eines (Warn-) Streiks auch nicht zur Bezahlung des Arbeitslohns verpflichtet (§ 323 BGB). Als Ersatz erhalten Gewerkschaftsmitglieder der NahVG Streikgeld von der NahVG.
Habe ich Anspruch auf Streikgeld, wenn ich...
...im Urlaub bin?
Wenn du in einem geplanten Urlaub bist, so wird dieser durch den Arbeitskampf nicht berührt, d.h. dir entstehen auch keine Abzüge.
...krankgeschrieben bin?
Wer krank und dadurch arbeitsunfähig ist, behält im Streik seinen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung unter der Voraussetzung, dass seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich gewesen
wäre. Wer keine Lohn- und Gehaltsfortzahlung erhält, hat Anspruch auf Krankengeld. Wer sich am Streik beteiligt, hat auch im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Es besteht aber Anspruch auf Krankengeld. Dieses ist bei der Krankenkasse zu beantragen.
... dienstplanmäßig frei habe?
Sofern du dienstplanmäßig frei hast, so berührt die Arbeitskampfmaßnahme diesen nicht, d.h. dir entstehen auch keine Abzüge.
Ich bin aber kein Gewerkschaftsmitglied, was nun?
Anspruch auf Streikgeld haben nur die Mitglieder einer Gewerkschaft, welche im Streikfall auch Streikgeld zahlt. Wenn Du jetzt noch Mitglied werden willst, dann schnell:
https://nahvg.de/mitgliedschaft/online-beitrittserklaerung/index.php