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Rechtsschutz

Rechtsschutz

Mit der NahVG sicher unterwegs!

Rechtsschutz


Die NahVG bietet über die Dienstleistungsszentren des dbb berufsbezogenen Rechtsschutz an.
Der Rechtsschutz kann generell nur über die Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was ist Rechtsschutz?
Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
- Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.
- Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?
Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen!

Weitere Infos hier: Rechtsschutz dbb Dienstleistungszentrum

Verhalten im Schadenfall



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier möchten wir Euch informieren wie das Verhalten in einem Schadenfall (Unfall, Kündigung oder Diensthaftpflicht) geregelt werden muss:

RICHTIG IST:

- Bitte die zuständige Ortsgruppe/Betriebsgruppe informieren.
- Zur Bearbeitung der Angelegenheit ist ein Rechtsschutzformular erforderlich, dies erhaltet Ihr von der Ortsgruppe/Betriebsgruppe.
- Das vollständig ausgefüllte Formular wird, in Absprache mit der Ortsgruppe/Betriebsgruppe, an die zuständige Stelle weitergeleitet.
- Bei Rückfragen nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Euch auf.

FALSCH IST:

- Sich auf eigene Faust einen Anwalt zu suchen.
- Anschließend der NahVG die Rechnung vorzulegen.

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