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Streikinfos

23.03.2025

Warnstreik vom 26.03.2025 und 27.03.2025

Die BVG/ BT werden am 26.03.25 und 27.03.25 für 48h bestreikt. Bitte beachtet die Besetzung unserer Streikpunkte und die Uhrzeiten!

Für alle Mitglieder der NahVG, die vom Warnstreik betroffen sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Mitglieder der NahVG, welche vom Warnstreik betroffen sind, erhalten für die am Streiktag ausfallende Arbeitsleistung kein Gehalt. Sofern Anspruch auf die Auszahlung von Streikgeld besteht, gilt folgende Verfahrensweise:

1. Streikausweis herunterladen und ausdrucken:

https://nahvg.de/downloads/streikausweis_streiknachweis-nahvg.pdf

bzw Streikausweis vom 1. Streiktag weiterführen.


2. Zu einem der nachfolgend genannten Standorte gehen und im dort angegebenen Zeitraum durch den örtlichen Streikleiter der NahVG die Teilnahme auf dem Streikausweis bestätigen lassen.


3. Der Streikausweis gilt als Streiknachweis

Um einen reibungslosen Ablauf vor Ort sowie eine Vereinfachung der Formalitäten zu garantieren kann dieser Streikausweis von jedem Mitglied ausgedruckt, soweit möglich vorausgefüllt werden und zum jeweiligen Streikstandort mitgebracht werden. Bitte den Streikausweis für mehrere Streiktage nutzen!

Zur Auszahlung der Streikgeldunterstützung ist dann im Nachgang noch die Entgeltabrechnung mit dem durch den Arbeitgeber ersichtlichen streikbedingen Abzug notwendig. Der Abzug durch den Arbeitgeber ist meist im Folgemonat aufgeführt.

Den Streikausweis und die dazugehörige Entgeltabrechnung zusammen in einer Mail senden, als Betreff der Mail bitte den Namen und/oder die Mitgliedsnummer angeben. Wir bestätigen nach Bearbeitung per Antwortmail den Erhalt und die Auszahlung.

Per E-Mail an hauptgeschaeftsstelle@nahvg.de

Natürlich ist auch ein Einreichen per Fax unter +49 (0) 221 170 70 38 -1 oder per Post möglich.

Unsere Streikstandorte:

(Zu den angegebenen Zeiten erhaltet Ihr dort vor Ort eine Unterschrift auf Euren Streikausweis)

Zentrales Streiklokal:

Ännchen von Tharau, Rolandufer 6, 10179 Berlin (Nahe S Jannowitzbrücke)
(Mi. und Do. von 10-14 Uhr)

Betriebshof Lichtenberg

Siegfriedstr. 30-45, 10365 Berlin (Nahe S Bf Lichtenberg)
(Mi. und Do. 10-14 Uhr)

Straßenbahn- Betriebshof Weißensee

Bernkasteler Str. 79 13088 Berlin

(Mi. und Do. von 10-14 Uhr)


Straßenbahn- Betriebshof Köpenick

Wendenschloßstr. 138

12557 Berlin
(Mi. von 11-13 Uhr, Do. von 11-13 Uhr)

Gleisschleife Schöneweide Sterndamm

Nahe Pausenraum

12487 Berlin
(Mi. und Do. von 11-13 Uhr)

U-Bahn Betriebswerkstatt Grunewald

Machandelweg 24, 14052 Berlin
(Mi. und Do. von 8-12 Uhr)

Reastaurant " Die Sattmacher"

Havemannstraße 12B, 12689 Berlin (Nahe S Ahrensfelde)
(Mi. und Do. von 11-14 Uhr)

Gaststätte "zum Kegel"

Grußdorfstr. 1
13507 Berlin (Nahe S-Bf Tegel)
(nur am Mi. von 9-13 Uhr!)

FAQ zum Streik

Streik? Was ist das eigentlich?

Streik ist die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Einstellung der Arbeit durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebs oder Berufszweigs zu einem bestimmten Kampfzweck (Erreichung eines tariflichen Ziels). Der Streik führt nur zur Suspendierung (zum Ruhen), nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das Recht zum Streik ist in Artikel 9 GG indirekt, in mehreren Länderverfassungen ausdrücklich, garantiert. Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er ohne Verstoß gegen die Friedenspflicht oder gegen das Gesetz von einer Gewerkschaft beschlossen oder übernommen und auf ein im Arbeitskampf zulässiges – also tarifvertraglich regelbares – Ziel gerichtet ist.

Was heisst das jetzt?

Ist der Streik rechtmäßig, verletzt der Arbeitnehmer, der sich am Streik beteiligt, nicht seinen Arbeitsvertrag. Es kann ihm nicht gekündigt werden. Jedoch ist Aussperrung durch den Arbeitgeber für die Dauer des Streiks zulässig. Der Arbeitgeber ist für die Zeit eines (Warn-) Streiks auch nicht zur Bezahlung des Arbeitslohns verpflichtet (§ 323 BGB). Als Ersatz erhalten Gewerkschaftsmitglieder der NahVG Streikgeld von der NahVG.

Habe ich Anspruch auf Streikgeld, wenn ich...
...im Urlaub bin?

Wenn du in einem geplanten Urlaub bist, so wird dieser durch den Arbeitskampf nicht berührt, d.h. dir entstehen auch keine Abzüge.

...krankgeschrieben bin?

Wer krank und dadurch arbeitsunfähig ist, behält im Streik seinen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung unter der Voraussetzung, dass seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich gewesen
wäre. Wer keine Lohn- und Gehaltsfortzahlung erhält, hat Anspruch auf Krankengeld. Wer sich am Streik beteiligt, hat auch im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Es besteht aber Anspruch auf Krankengeld. Dieses ist bei der Krankenkasse zu beantragen.


... dienstplanmäßig frei habe?

Sofern du dienstplanmäßig frei hast, so berührt die Arbeitskampfmaßnahme diesen nicht, d.h. dir entstehen auch keine Abzüge.

Ich bin aber kein Gewerkschaftsmitglied, was nun?

Anspruch auf Streikgeld haben nur die Mitglieder einer Gewerkschaft, welche im Streikfall auch Streikgeld zahlt. Wenn Du jetzt noch Mitglied werden willst, dann schnell:

https://nahvg.de/mitgliedschaft/online-beitrittserklaerung/index.php


Ich bin Mitglied und betroffen vom Streik. Wie bekomme ich nun mein Streikgeld von der NahVG?

Nachfolgender Infoflyer erklärt es Dir:

Streikgeld bekommen, richtig beantragen!

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